Dies Verteidigungsministerium teilt dem Untersuchungsausschuss in vertraulicher Sitzung mit, Beweismittel vernichtet zu nach sich ziehen. Die Nachricht löste blanke Empörung aus, mancher fühlt sich „verarscht“. Die Abgeordneten fordern personelle Konsequenzen.
Die Bundesregierung hat dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Berateraffäre des Verteidigungsministeriums eröffnet, dass ein zentrales Beweismittel vernichtet wurde. Die Datenmaterial aufwärts dem Mobiltelefonwelcher ehemaligen Ministerin Ursula von welcher Leyen (Christlich Demokratische Union) seien schon im August gelöscht worden, sagte Markus Paulick, stellvertretender Ernannter welcher Regierung zum Besten von die Beobachtung welcher Liaison, den Abgeordneten nachher WELT-Informationen in vertraulicher Sitzung. Dies Parlament hatte zuvor die Einstufung des Handys denn Beweismittel beantragt. Im Raum steht nun welcher Vorwurf welcher unerlaubten Aktenvernichtung.
Die Abgeordneten reagierten empört aufwärts die Nachricht. „Hier wurden Beweismittel vernichtet“, sagte welcher sicherheitspolitische Sprecher welcher Grünen, Tobias Lindner, WELT. „Dies ist unglaublich.“ Er appellierte an Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (Christlich Demokratische Union): „Die Ministerin muss jetzt einschreiten und personelle Konsequenzen ziehen.“
Lindner hatte unter Ernennung aufwärts die Beweismittelanträge des Parlaments zuvor die Herausgabe von elektronischen Nachrichtensendung verlangt: „Dienstliche SMS oder andere elektronische Nachrichtensendung sind keine Privatangelegenheit, unter ferner liefen nicht die welcher Ministerin oder ihrer Staatssekretärin. Dies fällt unter unsrige Beweisbeschlüsse.“
Jener Freie Demokratische Partei-Abgeordnete Alexander Müller machte seinem Unmut extra die Löschung mit drastischen Worten Luft: „Wir wahrnehmen uns verarscht.“ Er sprach von einer „ärgerlichen Hinhaltetaktik“. Zunächst habe es im Ministerium geheißen: „Wir suchen nachher dem Handy.“ Später sei mitgeteilt worden: „Es ist noch PIN-gesperrt.“ Heute nun habe die Regierung eingeräumt: „Es wurde im August plattgemacht.“
Jener Linke-Abgeordnete Matthias Höhn nannte „die Löschung des Handys welcher ehemaligen Ministerin, ohne zu wissen, ob sich darauf zum Besten von den Untersuchungsausschuss relevante Zeug befanden, inakzeptabel“. Damit torpediere dies Verteidigungsministerium intellektuell die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses.
„Dies ist ein klarer Verstoß gegen dies Aktenvernichtungsmoratorium“, sagte welcher AfD-Volksvertreter Rüdiger Lucassen. „Rechtliche Schritte gegen dies Verteidigungsministerium sind unerlässlich. meine Wenigkeit hoffe sehr, dass allesamt Mitglieder des Untersuchungsausschusses, unabhängig von welcher Gruppe, jetzt die notwendigen Schritte umziehen.“
Beiläufig die SPD, zumindest Teil welcher Regierungskoalition, warf dem Verteidigungsministerium in welcher nicht öffentlichen Sitzung vor, dass es rechtswidrig Akten vernichtet habe. Jener Regierungsvertreter Paulick bestritt dies. Dies lautstarke Wortgefecht führte nachher Teilnehmerangaben dazu, dass die Unionsfraktion eine Unterbrechung welcher Sitzung beantragte, um die SPD an die Koalitionsdisziplin zu erinnern. Vor den Türen des Ausschusses wurde zwischen den Koalitionsfraktionen dann vernehmbar gestritten.
In diesem Fall bestreitet dies Ministerium die Relevanz welcher Textnachrichten aufwärts dem Ministerhandy von welcher Leyens weder noch. Uff WELT-Antragstellung, ob welcher fragliche SMS-Verkehrswesen unter die Beweisbeschlüsse des Untersuchungsausschusses fielen, hatte eine Sprecherin mitgeteilt: „ Die Arten welcher Kommunikation aufwärts dienstlichen Mobiltelefonen, die unter den Auftrag des Untersuchungsausschusses plumpsen, werden von den Beweisbeschlüssen erfasst. Dies Bundesministerium welcher Verteidigung stellt dem Untersuchungsausschuss sämtliche vorhandenen Dokumente mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand zur Verfügung.“
Zu reinigen sein wird nun die Frage, inwieweit es sich zusammen mit dem Vorgang im Ministerium juristisch tatsächlich um eine irreguläre Datenvernichtung handeln könnte. Mit welcher Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gilt nämlich ein sogenanntes Aktenvernichtungsmoratorium: Beweismittel, die unter ferner liefen nur unter Umständen den Untersuchungsgegenstand zutreffen könnten, zu tun sein gesichert werden.
Schon frühere Untersuchungsausschüsse hatten unter welcher Löschung von Akten gelitten, insbesondere jenes Gremium, dies sich ab 2012 mit welcher politischen Beobachtung des NSU-Komplexes befasst hatte. Hier hatte die „Schredderaffäre“ beim Hefegebäck Verfassungsschutz zum Besten von parlamentarischen Unmut gesorgt. Die Löschung von Datenmaterial und mutmaßlichen Beweisen aufwärts dem Mobiltelefon welcher Ex-Ministerin von welcher Leyen nun ist nicht weniger denn dies – digitales Schreddern.