Nachdem dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung muss welcher Gesetzgeber handeln. Arbeitsminister Hubertus Heil will andererseits keine Rückkehr zur Stempeluhr.

Dasjenige Arbeitsministerium bereitet neue Steuern zur Arbeitszeiterfassung vor, will in diesem Fall andererseits zart vorgehen. Man werde c/o welcher Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) „nicht was auch immer gen den Kopf stellen“, sagte eine Sprecherin von Ressortchef Hubertus Heil (SPD) am Montag.

Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung Zeitung“ gut ein Rechtsgutachten des Passauer Professors Frank Bayreuther im Auftrag des Ministeriums berichtet. Demnach ist welcher Gesetzgeber verpflichtet, dies deutsche Arbeitszeitrecht zu ändern, weil es den vom EuGH konkretisierten Vorgaben welcher EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht entspreche.

Die Luxemburger Richter hatten im Mai 2019 in einem spanischen Kasus kategorisch, dass Unternehmer ein System mit Möbeln ausstatten sollen, mit dem die tägliche Arbeitszeit welcher Mitwirkender erfasst werden kann. Seither wird – gleichermaßen intrinsisch welcher Bundesregierung – gut Tragweite und Konsequenzen des Urteils gestritten.

Im Bundeswirtschaftsministerium stand man nachhaltig gen dem Standpunkt, dass es keinen Handlungsbedarf gebe. Dasjenige Ressort ließ von den Münchner Juristen Volker Rieble und Stephan Vielmeier ebenfalls ein Gutachten kreieren, dies nachdem Informationen von Insidern andererseits zu einem ähnlichen Ergebnis kommt wie Bayreuther. Offiziell heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, die Ressortabstimmung zwischen den einzelnen Ministerien laufe noch.

Zu Gunsten von die SPD führt kein Weg an einer gesetzlichen Neuregelung vorbei: „Wir werden im Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden darauf schätzen, dass wir eine gute und zwischenmenschlich gerechte Problemlösung finden“, sagt die Vizevorsitzende welcher Bundestagsfraktion, Katja Pfeiler. Dasjenige sorge gleichermaßen zu Händen fairen Wettbewerb.

Untergeordnet welcher Rektor des Instituts zu Händen Arbeitsrecht und Recht welcher sozialen Sicherheit welcher Universität Bonn, Gregor Thüsing, hielte es zu Händen falsch, die Umsetzung welcher EuGH-Wettkampf einsam den Gerichten zu überlassen: „Welcher deutsche Gesetzgeber sollte den Mut nach sich ziehen, hier voranzuschreiten und eine passgenaue, intelligente und dem deutschen Arbeitsrecht entsprechende Regulation zu formulieren.“ 

Thüsing legt dies EuGH-Urteil so aus, dass es zwar ein System zur Aufzeichnung welcher Arbeitszeit spendieren muss, welcher Arbeitnehmer andererseits entscheiden kann, ob er es gleichermaßen nutzen will. Vertrauensarbeitszeit wäre gen freiwilliger Stützpunkt weiter möglich, Tarifvertrags- und Betriebsparteien könnten hierfür intelligente Leitplanken formulieren. Untergeordnet könnten nachdem welcher EU-Richtlinie durchaus bestimmte Arbeitnehmer von welcher Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden – etwa wenn sie eine bestimmte Verdienstgrenze drübersteigen.

Ungeschützt ist in welcher Koalition noch, ob die Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes zusammen mit welcher Regulierung sachgrundlos befristeter Jobs kommt oder ob dann gleichermaßen gleich die im Koalitionsvertrag vereinbarten „Experimentierräume“ zu Händen flexiblere Arbeitszeitregeln angepackt werden.